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Rechtsgrundlagen
Für uns ist Gesetzeshüter ein Kompliment
Im Dschungel der gesetzlichen Vorschriften für Betriebsmittel/Medizinprodukte sind wir Ihr zuverlässiger Navigator. Wir kennen alle rechtlichen Fallstricke und nur ein Ziel: Ihre Sicherheit. Dort kommen Sie mit uns immer an. Versprochen.
Ein kleiner Kompass zur Orientierung:
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Betriebsmittel-Prüfung
Alle Produkte dieser Kategorie unterliegen den UVVen (Unfallverhütungsvorschriften), die den Anwender schützen. Sie werden von den Trägern der berufsgenossenschaftlichen Unfallkassen herausgegeben. -
Medizinprodukte-Prüfung
Zu den Betriebsmitteln gehören auch einige Medizinprodukte. Für sie gelten sowohl die UVVen als auch das MPG (Medizinproduktegesetz) und die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung). -
Aktive Medizinprodukte-Prüfung
Für Medizinprodukte mit einer Stromquelle, wie Wechseldruckkompressoren oder Absauggeräte, ist zusätzlich eine elektrische DGUV-Prüfung erforderlich. -
Nichtaktive Medizinprodukte-Prüfung
Mechanisch-medizinische Geräte, wie Rollstühle, Rollatoren usw. müssen nach MPG und MPBetreibV geprüft werden.
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Ortsveränderliche Betriebsmittel-Prüfung
Genau wie aktive Medizinprodukte müssen auch alle anderen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV-Prüfung kontrolliert werden. -
STK
Eine sicherheitstechnische Kontrolle – kurz STK – ist ein Muss für Medizinprodukte der Anlage 1 laut Betreiberverordnung. -
MTK
Eine messtechnische Kontrolle – kurz MTK – ist laut MPBetreibV für alle Medizinprodukte der Anlage 2 zwingend, wie z.B. für Blutdruckmessgeräte. -
Dokumentation der medizinischen Produkte
Die Betreiberverordnung zum MPG enthält verschiedene Dokumentationspflichten für Betreiber und Anwender, die von regionalen Behörden geprüft werden. Für aktive Medizinprodukte muss ein Bestandsverzeichnis geführt werden. Für die in Anlage 1 und 2 der Betreiberverordnung aufgeführten Produkte ist ein Medizinproduktebuch vorgeschrieben.